Sie haben Interesse selbst Rehasport bei Ihnen anzubieten? Dann entscheiden sich für rehabewegt und starten Sie selbst bald mit Rehasport in Ihren Räumlichkeiten.
Rehabilitationssport nach § 43 SGB V gehört zu den ergänzenden Leistungen der Rehabilitation. Die zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften sind vielfältig und es bedarf eines erheblichen Engagements bei der Umsetzung.
Die umfangreichen Leistungen von rehabewegt e.V. unterstützen Sie bei der Konzentration auf ihr Kerngeschäft:
Sie haben Fragen zu rehabewegt e.V.?Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.Telefon Beratung: 08441 / 496 443
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